Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten - Steuernews für Ärzte
Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.
Die Höhe des Klimabonus 2024 setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Alle Anspruchsberechtigten bekommen den Sockelbetrag in Höhe von € 145,00. Zusätzlich kann der Regionalausgleich in Abhängigkeit vom Hauptwohnsitz zustehen. Dieser beträgt 2024 € 145,00, € 100,00, € 50,00 oder € 0,00 für Erwachsene. Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) bekommen die Hälfte. Kann man aufgrund einer Behinderung keine Öffis nutzen, so erhält man den höchsten Klimabonus.
Die Auszahlungen beginnen im Herbst 2024. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimabonus.gv.at.
Stand: 27. August 2024
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