Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung angestellter Ärzte - Steuernews für Ärzte
Welche Positionen können angestellte Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen?
Mit 29.11.2024 wurde der neue Kollektivvertrag für Angestellte bei Zahnärztinnen bzw. Zahnärzten beschlossen, welcher mit 1.1.2025 in Kraft getreten ist (Ausnahme Mitarbeiterprämie ab 1.6.2024). Der neue Kollektivvertrag gilt bundesweit und sieht nachfolgende wesentliche Änderungen vor:
Weitere Informationen zum neuen Kollektivvertrag finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer unter nachfolgendem Link: www.zahnaerztekammer.at/assistenz/kollektivvertrag/faqs-zum-kollektivvertrag
Stand: 25. Februar 2025
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