Welche Änderungen der Einkommensteuer wurden im Frühling beschlossen? - Steuernews für Ärzte
Änderungen bei Abschreibungen, Kirchenbeitrag, Freigrenze zu sonstigen Bezügen.
Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass die steuerliche Mehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression jährlich abzugelten ist. Dies erfolgt durch eine automatische Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifes und vieler Absetzbeträge im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate. Für das dritte Drittel sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen zu beschließen. Daraus ergeben sich nun insgesamt folgende voraussichtliche Änderungen für 2025 (Eckpunkte):
Tarifstufen 2025 in € | Grenzsteuersatz |
0,00 bis 13.308,00 | 0 % |
über 13.308,00 bis 21.617,00 | 20 % |
über 21.617,00 bis 35.836,00 | 30 % |
über 35.836,00 bis 69.166,00 | 40 % |
über 69.166,00 bis 103.072,00 | 48 % |
über 103.072,00 bis 1 Mio. | 50 % |
über € 1 Mio. | 55 % |
Basis dieser Informationen ist der Vortrag an den Ministerrat. Die Gesetzwerdung der Maßnahmen war bei Drucklegung abzuwarten.
Stand: 27. August 2024
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